Allgemeine Geschäftsbedingungen

Workshops und Veranstaltungen

Stand: 01.05.2024

1. Geltungsbereich
2. Vertragssprache, Speicherung des Vertragstextes
3. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss
4. Rücktrittsrecht und Kündigung
5. Widerrufsbelehrung
6. Preise, Zahlungsmodalitäten, Ermäßigung, Sonderrabatte
7. Verhinderung Kursleitung, Absage
8. Haftung
9. Einräumung Nutzungsrechte
10. Infektionsschutz
11. Gerichtsstand, anwendbares Recht


1. Geltungsbereich

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Brennwerk Ideen e.V., Kampstraße 31, 27239 Twistringen (nachfolgend „Brennwerk“) und den Kund:innen (nachfolgend „Kund:innen“) gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Workshops und Veranstaltungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung.

1.2. Brennwerk ist für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen unter der Telefonnummer 0170 2162936 / 0160 9440071 sowie per E-Mail an tach@brennwerk-ideen.de erreichbar.

1.3. Verbraucher:innen im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

1.4. Abweichende Bedingungen der Kund:innen werden nicht anerkannt, es sei denn, Brennwerk stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Vertragssprache, Speicherung des Vertragstextes

2.1. Vertragssprache ist Deutsch.

2.2. Kund:innen können den Vertragstext vor der Abgabe der Buchung an Brennwerk ausdrucken, indem sie im letzten Schritt der Buchung die Druckfunktion ihres Browsers nutzen.

2.3. Brennwerk sendet den Kund:innen außerdem eine Buchungsbestätigung mit allen Buchungsdaten an die von ihnen angegebene E-Mail-Adresse zu. Mit der Buchungsbestätigung erhalten die Kund:innen ferner eine Kopie der AGB nebst Widerrufsbelehrung und den Hinweisen zu den Zahlungsbedingungen.

3. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss

3.1. Vertragsgegenstand ist das Angebot kreativer Workshops und Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie für Schulen und Kitas und weitere Freizeitveranstaltungen (private und gewerbliche).

3.2. Die Einzelheiten, insbesondere die wesentlichen Eigenschaften der Workshops und sonstigen Veranstaltungen, die Termine, Kosten und Vertragslaufzeiten, finden sich in der jeweiligen Workshop-Beschreibung, bei einer Onlinebestellung auf den unter www.brennwerk-ideen.de abrufbaren Webseiten.

3.2.1. Die Präsentation der Kurse und sonstigen Veranstaltungen auf den unter www.brennwerk-ideen.de abrufbaren Webseiten stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung an Sie, online eine verbindliche Anmeldung abzugeben. Daher kommt ein Vertrag über eine Teilnahme an den Veranstaltungen noch nicht mit dem Eingang Ihrer Anmeldung zustande.

3.2.2. Auf den Eingang Ihrer Online-Buchung erhalten Sie von uns umgehend eine automatische E-Mail, in der wir Ihnen den Eingang Ihrer Kursanmeldung bestätigen. Diese Bestelleingangsbestätigung führt noch nicht zum Vertragsschluss.

3.2.3. Die Teilnehmerzahl ist bei Workshops, weiteren Angeboten und Veranstaltungen begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

4. Rücktrittsrecht und Kündigung

4.1. Steht den Kund:innen ein Widerrufsrecht gemäß Ziffer 5 zu, greifen die nachfolgenden Regelungen über Rücktritt und Kündigung der Kund:innen erst nach dem Ablauf der Widerrufsfrist.

4.2. Ein Rücktritt (Abmeldung) von der Anmeldung ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei Rücktritt (Abmeldung) vom Vertrag in einer Frist von 13 bis 7 Tage vor dem bezeichneten Termin werden 50 % der Teilnahmekosten in Rechnung gestellt; von weniger als 7 Tagen vor dem bezeichneten Termin werden 75 % der Teilnahmekosten fällig. Bei Nichterscheinen wird der Gesamtbetrag berechnet. Die Kund:innen haben die Möglichkeit, Brennwerk nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden als der im Rahmen der oben genannten Entgelte geltend gemachte Schaden entstanden ist.

4.3. Brennwerk behält sich das Recht vor, dass die Teilnahme am Workshop bzw. das Stattfinden der Veranstaltung von der Zahlung der Teilnahmekosten abhängig ist.

4.4. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB bleibt unberührt. Brennwerk kann den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere die Störung der Abläufe der Veranstaltungen und die Nichtbeachtung der Hausordnung trotz Aufforderung, die Störung oder den Verstoß zu unterlassen. Bereits fällige Teilbeträge werden nicht zurückerstattet.

4.5. Die Kündigung und der Rücktritt haben in Textform per Mail an tach@brennwerk-ideen.de zu erfolgen. Maßgebender Zeitpunkt für die Kündigung und den Rücktritt der Teilnehmenden ist der Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung bei Brennwerk.

4.6. Übertragung des Teilnahmerechts
Die Kund:innen haben das Recht, ihren Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung an eine andere Person zu übertragen. Eine solche Übertragung ist zulässig und wird wirksam, sobald Brennwerk eine entsprechende schriftliche Mitteilung per E-Mail an tach@brennwerk-ideen.de erhalten hat. In der Mitteilung müssen die vollständigen Kontaktdaten der neuen Teilnehmenden angegeben werden. Brennwerk behält sich das Recht vor, die Eignung der neuen Teilnehmenden im Hinblick auf eventuelle spezifische Anforderungen des Workshops zu überprüfen. Die ursprünglichen Teilnahmekosten bleiben von der Übertragung unberührt und werden den ursprünglichen Kund:innen in Rechnung gestellt.

5. Widerrufsbelehrung für Verbraucher:innen

Das nachfolgende Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher:innen (im Sinne von § 13 BGB) und besteht nicht bei Verträgen, die von Unternehmer:innen (im Sinne von § 14 BGB) im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit mit Brennwerk geschlossen werden.

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (Erhalt der Anmeldebestätigung). Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
Brennwerk Ideen e.V.
Kampstraße 31
27239 Twistringen
E-Mail: tach@brennwerk-ideen.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen/Veranstaltungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen oder beginnen die von Ihnen gebuchten Dienstleistungen/Veranstaltungen während der Widerrufsfrist, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen/Veranstaltungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen/Veranstaltungen entspricht.

6. Preise, Zahlungsmodalitäten, Ermäßigungen, Sonderrabatte

6.1. Maßgeblich sind die jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preise.

6.2. Die Kund:innen können im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen.

6.3. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal, Stripe, gelten deren allgemeine Geschäftsbedingungen.

6.4. Wurde bei der Anmeldung als Zahlungsart Überweisung gewählt, ist ein einmalig zu zahlender Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig.

6.5. Werden Angebote nicht oder nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen, so berührt dies nicht die Verpflichtung zur Zahlung der vollen (monatlich oder einmalig zu zahlenden) Beträge; ein Anspruch auf Erstattung von Beträgen, ob ganz oder teilweise, besteht nicht. Entsprechendes gilt, wenn ein einzelner Workshop-Termin aufgrund von Ereignissen, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten von Brennwerk liegen (z.B. Krankheit einer Kursleiter:in), nicht stattfinden kann; in diesem Fall können Teilnehmer:innen auf andere Angebote zurückgreifen.

6.6. Etwaige Sonderrabatte werden jeweils aktuell ausgeschrieben. Ermäßigungen auf Sonderrabatte sind ausgeschlossen.

7. Verhinderung Kursleiter:in, Kursabsage

Brennwerk wird sich bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung einer Kursleiter:in um eine fachgerechte Vertretung oder Angebot eines Alternativworkshops bemühen. Ist dies nicht möglich, wird der Workshoptermin nachgeholt; hierüber werden die Teilnehmer:innen unverzüglich informiert. Ist eine Nachholung nicht möglich oder die Teilnahme an diesem für den:die Vertragspartner:in/ Teilnehmer:in nachweislich nicht möglich, wird das hierauf entfallende Entgelt an den:die Vertragspartner:in erstattet.

8. Haftung

8.1. Brennwerk haftet für Personen- und Sachschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern und soweit nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart ist.

8.2. Brennwerk haftet nicht für den Weg vom und zum Workshop bzw. zur Veranstaltung. Die Erziehungsberechtigten minderjähriger Teilnehmer:innen tragen selbst dafür Sorge, dass ihre Kinder von zuverlässigen Personen hingebracht und abgeholt werden, sofern diese nicht in der Lage sind, allein zu kommen und zu gehen. Eine Kontrolle durch Brennwerk erfolgt nicht. Entsprechendes gilt für Aufsichtspflichtige bei Gruppenveranstaltungen von Schulen und Kitas.

8.3. Brennwerk haftet in vollem Umfang bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Brennwerk oder seinen gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilf:innen beruhen; bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz im dort vorgesehenen Umfang. Die Haftung bei einfacher fahrlässiger Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglichen, auf deren Einhaltung der Vertragspartner:in regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Im Übrigen ist die Haftung von Brennwerk bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

8.4. Aufsichtspflicht bei Minderjährigen: Die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer:innen liegt stets bei den Erziehungsberechtigten oder einer von diesen beauftragten Person. Brennwerk übernimmt keine Aufsichtspflicht und haftet nicht für Schäden, die durch das Fehlen einer angemessenen Aufsicht entstehen. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, für eine angemessene Beaufsichtigung ihrer Kinder während der Veranstaltung zu sorgen oder eine geeignete Begleitperson zu benennen, die diese Aufgabe übernimmt.

9. Einräumung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten

9.1. Brennwerk fördert im besonderen Maße die künstlerische Kreativität von Kindern und Jugendlichen und präsentiert ausgewählte künstlerische Arbeiten der Öffentlichkeit. Außerdem wird ein Teil der Arbeiten für die Außendarstellung von Brennwerk verwendet.

9.2. Die Teilnehmer:innen (bzw. bei Minderjährigen die Vertragspartner:innen für die Teilnehmer:innen) räumen Brennwerk ein räumlich, zeitlich, inhaltlich unbeschränktes und übertragbares Recht ein, die in Workshops und sonstigen Veranstaltungen entstandenen Werke der Teilnehmer:innen zu veröffentlichen, zu bearbeiten und im In- und Ausland in körperlicher und unkörperlicher Form in allen Medien digital und analog umfassend zu nutzen und auszuwerten. Dieses Nutzungsrecht umfasst u.a. die Befugnis zum Vervielfältigen, Verbreiten, Vermieten, Verleihen, Ausstellen, Vorführen, Archivieren, Digitalisieren, zur öffentlichen Zugänglichmachung und öffentlichen Wiedergabe durch Bild-/Ton-/Datenträger, in sämtlichen Printmedien (z.B. Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Plakate, Kalender, Postkarten, Flyer), Tele- und Mediendiensten, Internet, Film, in und aus Datenbanken, Telekommunikations-, Mobilfunk-, Breitband- und Datennetzen sowie auf und von Datenträgern. Sofern möglich und üblich, wird Brennwerk den Urheber benennen.

9.3. Die Rechtseinräumung gilt für folgende Zwecke: zur pädagogischen internen Dokumentation durch Brennwerk. Nutzung auf Internetseiten und im Rahmen von Social-Media-Aktivitäten von Brennwerk für eigene Marketing- und Werbezwecke, Nutzung im Rahmen der Öffentlichkeits-/Pressearbeit von Brennwerk für Marketing- und Werbezwecke (Broschüren, Flyer, Plakate, Zeitungen). Nutzung in Anzeigen, Filmen, Dokumentationen, Videos für Marketing-, Werbe- und Recruiting-Zwecke von Brennwerk.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von Brennwerk, wenn die Kund:innen Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

10.2. Die Vertragspartner:innen sind verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail, Bankverbindung) Brennwerk unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die Brennwerk dadurch entstehen, dass die Änderung nicht unverzüglich mitgeteilt wird, hat der Vertragspartner zu tragen.

10.3. Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher:innen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.